SportFörderung
Neu ist das Förderprogramm Digitalisierungsmaßnahmen für Vereine und Verbände
! sportstation2 förderung möglich !

“Bewegung hält den Körper fit und den Geist wach” – dieser Spruch ist fürwahr keine neue Erkenntnis.
Und doch in Zeiten der Corona-Pandemie noch wichtiger in der Umsetzung geworden.
DAS wollen die Bürgerstiftung VR Bank in Holstein und die Kreissportverbände Pinneberg, Steinburg und Bad Segeberg voran bringen und unterstützen.
Dazu startet ein neues Förderprogramm, das sich an die Sportvereine im Geschäftsgebiet der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein richtet und die Anschaffung von insgesamt 32 “sportstations” mit Spenden unterstützt.
Die Laufzeit des Förderprogrammes startet ab sofort und ist zunächst bis Ende Mai 2022 befristet. Sollten mehr als 32 Anträge eingehen, so entscheidet das Los.
Alle bewerbungsrelevanten Informationen sowie den Förderantrag finden Sie unten oder auf der Homepage der Bürgerstiftung unter folgendem Link:
www.stiftung-vrbank-in-holstein.de/aktuelles/sportstation-vereine.html
Downloads und weitere Informationen
LSV Förderung 65% und 20% Eigenanteil
Antrag Digitalisierung Vereine ab 10.12.2021
Bewilligungsgrundsätze Sportförderung „Eine sportstation für meinen Verein“ der Bürgerstiftung VR Bank in Holstein
Bewilligungsgrundsätze_sportstation2
Antrag auf Projektförderung „Eine sportstation für meinen Verein“
Förderantrag sportstation2
Info zur sportstation
sportstation2_Broschüre
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen in Vereinen und Verbänden
Sportvereine und -verbände können ab sofort Anträge für Digitalisierungsmaßnahmen stellen – Förderrichtlinie ist online
Das Land Schleswig-Holstein hat für das Starterpaket “Digitalen Wandel des Sports mitgestalten“ aus dem Zukunftsplan Sportland SH Mittel bewilligt. Davon stehen 2,5 Millionen Euro für die Förderung von Hardware- und Softwareanschaffungen und für Maßnahmen zur digitalen Trainings- und Wettkampfunterstützung zur Verfügung.
Ab sofort können Vereine, Kreissport-, Landesfach- und Sportfachverbände dazu Anträge beim Landessportverband S.-H. stellen. Vereine stellen ihre Anträge bitte über ihren zuständigen Kreissportverband.
Die Antragsunterlagen und die neue Bewilligungsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des LSV: https://www.lsv-sh.de/investitionsfoerderung-bausanierung-sportgeraete-u-digitalisierung/
Hier noch weitere Informationen:
Gefördert werden insbesondere der Kauf von:
• Hardware und Software (auch Programmierungskosten), die dem Betrieb des Vereins/Verbandes dienen
• Maßnahmen für die digitale Trainings- und Wettkampfunterstützung
• Angemessene Installations-/Beratungskosten im Zusammenhang mit beantragter Maßnahme
Nicht gefördert werden:
• Handys
• Laufende Kosten für Internetanschlüsse u. ä.
• Laufende Lizenzkosten/Wartungskosten ab dem 2ten Jahr
• Bauliche Maßnahmen wie Verkabelungen
• Überwachungskameras
• E-Gaming Maßnahmen
Förderungssätze- und Fristen:
• Für die Antragstellung gilt das “Windhund-Verfahren”.
• Der Bewilligungszeitraum läuft bis 30.06.2023.
• 65 % Förderung der zuwendungsfähigen Kosten.
• Maximale Förderung 30.000,- Euro je Verein/Verband.
• Zuwendungsfähige Anschaffungskosten mindestens 1.000,– Euro.
Falls Sie dazu weitere Fragen oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kreisportverband oder an Frau Katy Lange/Frau Jutta Mahncke (digitalisierung@lsv-sh.de).
Noch eine weitere Information: Das Angebot einer Vereinssoftware (u.a. Mitgliederverwaltung, Sportler App und vieles mehr) beschäftigt uns auch bereits seit geraumer Zeit. Hier streben wir eine Kooperation mit dem Bayerischen Landessportverband an, wobei geplant ist, dass die Einführungsunterstützung und der First Level Support durch uns übernommen wird. Ob wir hier zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, wird sich voraussichtlich bis zum Ende des 1. Quartals 2022 zeigen. Für diese Kooperationslösung für die Vereinssoftware sind 1,0 Mio. Euro weitere Mittel, zusätzlich zu den o.g. 2,5 Mio. Euro, zur Unterstützung der Vereine vorgesehen. Sollten Sie also die Anschaffung einer Vereinssoftware planen, empfehlen wir Ihnen, dies vorerst noch zurückzustellen. Sobald hier eine Entscheidung gefallen ist, werden wir Sie zeitnah informieren.
Downloads und weitere Informationen
Antrag für Vereine
Antrag Digitalisierung Vereine.pdf
Antrag für Verbände
Antrag Digitalisierung Verbände.pdf
LSV-Zuschussrichtlinen
Förderungen durch die Fördergesellschaft des Kreises Steinburg
Es besteht die Möglichkei für langlebige Sportgeräte sowie für Bau- und Sanierungsmaßnahmen an den Sportstätten Förderungen durch die Fördergesellschaft Kreis Steinburgzu bekommen.
Die dafür benötigen Antragsformulare sind rechts in der Spalte Downloads.
Weitere Informationen und die Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinburg.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Fördergesellschaft und nicht mehr wie früher über uns.
Downloads und weitere Informationen
Link zur Seite der Fördergesellschaft:
Fördergesellschaft Kreis Steinburg
Links zu den Anträgen:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Fördergesellschaft
Investitionsförderungen des Landessportverbandes
Desweiteren gibt es noch die Investitionsförderung des Landes Schleswig-Holstein durch den LSV.
Gefördert werden:
- der Neubau, der Umbau und die Sanierung von Sportstätten
- der Ankauf bestimmter langlebiger Sportgeräte und
- Digitalisierungsmaßnahmen. (siehe auch weiter oben auf dieser Seite)
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Mitgliedsvereine und -verbände des LSV.
Die Antragstellung für die Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen, für den Kauf von Sportgeräten sowie von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt vor Beginn der Baumaßnahme über uns, dem KSV.
Weiterführende Informationen gibt es auf der Homepage des LSV
Downloads und weitere Informationen
Link zur Homepage des LSV:
Link zur Förderungsseite des LSV:
Links zu den Anträgen: