Geschäftsstelle
Die KSV-Geschäftsstelle finden Sie in der Krämerstraße 5 in Itzehoe.
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr.
Ausserdem sind wir erreichbar per Mail ksv.steinburg@online.de und per Telefon unter 04821 79056.
Jahrestagung der Sportabzeichen-Prüfer*innen im Kreis Steinburg
Liebe Sportabzeichen-Prüferin,
lieber Sportabzeichen-Prüfer,
das Protokoll der Jahrestagung finden sie auf unserer Seite Sportabzeichen.
Es grüßt
Bärbel Pätzmann
Sportabzeichen-Beauftragte
Stellenausschreibung
Der Männer Turn Verein Wilster sucht einen engagierten Übungsleiter/in, dere/die das Angebot im Bereich Leichtathletik für Kinder und Jugentliche im Herbst überniommt.
Die gesamte Stellenausschreibung können Sie hier einsehen.
Werdet Teil der SportWoche für Alle 2023!
um auf die vielfältigen (inklusiven) Sportangebote für Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und Menschen mit Behinderung die Teilhabe und Inklusion am Sport zu ermöglichen, führen wir vom 22.-29. September 2023 erstmals eine bundesweite SportWoche für Alle durch. Mit der Unterstützung der Allianz Stiftung Kinder wollen wir insbesondere Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zum gemeinsamen Sporttreiben motivieren. Um in der Woche ein möglichst großes abwechslungsreiches Angebot bereitzustellen, brauchen wir eure Unterstützung. Wenn ihr ein inklusives oder spezifisches Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung (bis 28 Jahre) in der Woche vom 22.-29.09.2023 anbietet oder eine inklusive Veranstaltung im Monat September durchführt, dann werdet Teil der SportWoche für Alle 2023 und tragt euer Angebot / eure Veranstaltung einfach unter folgendem Link ein: https://forms.office.com/e/PMUzYZf5N5
Zur Bewerbung der SportWoche für Alle 2023 kann der beigefügte Flyer verwendet werden. Weitere Informationen zum Projekt gibt es hier: https://www.dbs-npc.de/sportwoche-fuer-alle.html
Stellenausschreibung
Der Eisenbahner Turn- und Sportverein Fortuna Glückstadt sucht noch Mitarbeitende.
- Sport- und Fitnesskaufmann/-frau (m/w/d)
- Übungsleiter/in für Breitensport (m/w/d)
Die gesamte Stellenausschreibung können Sie hier einsehen.
Parksportabzeichen
Informationen zur Initiative des LSV und des DOSB über “Sport im Freien”
finden sie auf unserer Seite Sportabzeichen
Erste-Hilfe Kurse
Die Sportjugend Kreis Steinburg bietet endlich wieder Erste Hilfe Kurse an. Näheres auf unserer Seite Sportjugend.
Der Kurs im September ist leider ausgefallen. Der neue Termin wird allen angeleldeten Teilnehmern von mir mitgeteilt.
Gegen Gewalt, Intoleranz & Fremdenfeindlichkeit
Mach mit und setze ein Zeichen!
Für das Landesprogramm „Sport gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit“ (SgGIF) des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LSV) stehen finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt Schleswig-Holstein zur Verfügung. Es können Sportvereine und Sportverbände gefördert werden, die sich in besonderem Maße gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit engagieren und auch mit Institutionen über den organisierten Sport hinaus im Programm zusammenarbeiten. Das Programm SgGIF richtet sich vornehmlich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ziel ist es, dass sich die teilnehmenden Sportvereine und Sportverbände den Themen wie gewaltpräventive Interaktion und Kommunikation, Toleranz, Antidiskriminierung, „Fair Play“ und Zivilcourage annehmen und im Vereins-/Verbandsleben verankern. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Vergrößerung der gesellschaftlichen Vielfalt im Sport und wirken Ausgrenzung aktiv entgegen.
Nähere Informationen unter:
Landessportverband
Schleswig-Holstein e.V.
E-Mail: sggif@lsv-sh.de
Tel.: +49 431 6486-137
www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/sport-gegen-gewalt
Kreisjugendring: Fördermöglichkeiten für Organisationen
Wo kann ich Förderung für meine Organisation beantragen? Was will der Fördergeber von mir wissen? Diese und weitere Fragen beantwortet eine Informationsveranstaltung des Kreisjugendringes Steinburg. Nähere Informationen zur kostenlosen Veranstaltung finden Sie hier!
Härtefall-Hilfen für den Sport
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfe bei wirtschaftlicher Notlage von Sportvereinen und Sportverbänden Schleswig-Holsteins aufgrund der steigenden Energiepreise (Härtefallfonds Energie Sport)“ veröffentlicht. Diese tritt am 01.01.2023 in Kraft. Für die Förderung stehen 9 Mio. € zur Verfügung, die im Windhundverfahren vergeben werden.
- Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die aufgrund der Energiepreiserhöhung in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
- Voraussetzung für die Gewährung von Härtefallhilfen ist eine durch die Energiepreiserhöhung entstandene wirtschaftliche Notlage (Liquiditätsengpass) im Zeitraum 1.Oktober 2022 bis 30. April 2023 (Heizperiode 2022/2023).Die Härtefallhilfe kann für diesen Zeitraum gewährt
- Für die Berechnung der Härtefallhilfe sind 80% der nachgewiesenen Energie-Verbrauchsmenge für die Sportstätte in der Heizperiode 2019 (7 Monate des Jahresverbrauchs 2019) zu Grunde zu legen. Für diese Verbrauchsmengesind die jeweiligen Energiekosten (Strom, Gas, Öl, Holz) in der Heizperiode
2019 sowie der Heizperiode 2022/2023 zu berechnen. Das Maximum der möglichen Landesförderung ergibt sich aus der Differenz der für die beiden
Heizperioden gebildeten Gesamtenergiekosten. Der Nachweis der Energieverbrauchsmenge (Strom, Gas, Öl, Holz) und Energiekosten ist vorzulegen.
Sollte im Ausnahmefall dieser Nachweis aufgrund einer pauschalierten Zahlung (etwa bei Vermietung/Verpachtung durch den Träger ohne Ausweisung von Energiekosten) nicht möglich sein, sind die dafür aufgewendeten Kosten der Heizperiode 2021/2022 (Oktober 2021 – April 2022) und der Heizperiode 2022/2023 zu belegen. 80% der Differenz beider Kosten ist die maximale Landesförderung.
- Anträge können in dem Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 durch den Verein oder Verband schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde (Innenministerium) eingereicht werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Die Härtefallhilfe wird maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt. Im Antrag ist die wirtschaftliche Notlage zu erläutern. Die antragstellenden Einrichtungen müssen versichern, dass sie ihre Tätigkeit nur mit Energiekostenhilfe des Landes ohne Einschränkungen aufrechterhalten können. Für den Zeitraum vom Oktober 2022 bis 30. April 2023 ist die Höhe der tatsächlichen Einnahmen und der laufenden Kosten abzüglich darzulegender aktiver Kostensenkungsmaßnahmen und daraus resultierend das Ausmaß der wirtschaftlichen Notlage (Liquiditätsengpass)
darzustellen. - Vorhandene zweckgebundene Rücklagen werden nicht in die Berechnung des Liquiditätsengpasses einbezogen.
Die Richtlinie und den Antragsvordruck nebst Anlagen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/haertefall-sport
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den Antragsunterlagen (siehe Link oben).
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Innenministerium E-Mail: IV34Postfach@im.landsh.de