Lockdown Regeln
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Heute hat das Land die Richtlinie, die am 04.01.2021 in Kraft tritt, veröffentlicht. Diese und die Antragsunterlagen finden Sie bereits jetzt hier:
www.schleswig-holstein.de/coronavirus-sport
Bitte Anträge frühestens ab dem 04.01.2021 an das Land einreichen. Für Fragen, die nicht durch die FAQ´s geklärt werden können, werden wir ab dem 05.01.2021 ein Team zur Beantwortung bereithalten. Dieses erreichen Sie ab dem 05.01.2021 über corona@lsv-sh.de (bitte vorrangig nutzen) oder Tel.: 0170 6362835
Ausserdem gibt es hier noch den Link zu den FAQ’s: www.lsv-sh.de/corona/faqs/#c2560