Geschäftsstelle
Die KSV-Geschäftsstelle finden Sie in der Krämerstraße 5 in Itzehoe.
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr.
Ausserdem sind wir erreichbar per Mail ksv.steinburg@online.de und per Telefon unter 04821 79056.
Parksportabzeichen
Informationen zur Initiative des LSV und des DOSB über “Sport im Freien”
finden sie auf unserer Seite Sportabzeichen.
Erste-Hilfe Kurse
Die Sportjugend Kreis Steinburg bietet endlich wieder Erste Hilfe Kurse an. Näheres auf unserer Seite Sportjugend.
Leider sind unsere Erste Hilfe Kurse im Mai und September ausgebucht. Sollten Teilnehmer wieder absagen, werde ich es hier mitteilen.
Gegen Gewalt, Intoleranz & Fremdenfeindlichkeit
Mach mit und setze ein Zeichen!
Für das Landesprogramm „Sport gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit“ (SgGIF) des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LSV) stehen finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt Schleswig-Holstein zur Verfügung. Es können Sportvereine und Sportverbände gefördert werden, die sich in besonderem Maße gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit engagieren und auch mit Institutionen über den organisierten Sport hinaus im Programm zusammenarbeiten. Das Programm SgGIF richtet sich vornehmlich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ziel ist es, dass sich die teilnehmenden Sportvereine und Sportverbände den Themen wie gewaltpräventive Interaktion und Kommunikation, Toleranz, Antidiskriminierung, „Fair Play“ und Zivilcourage annehmen und im Vereins-/Verbandsleben verankern. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Vergrößerung der gesellschaftlichen Vielfalt im Sport und wirken Ausgrenzung aktiv entgegen.
Nähere Informationen unter:
Landessportverband
Schleswig-Holstein e.V.
E-Mail: sggif@lsv-sh.de
Tel.: +49 431 6486-137
www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/sport-gegen-gewalt
Stellenausschreibung beim Sport-Club Itzehoe
Kurzfristige Vertretungslösung gesucht!
Die Leiterin der Kindersportschule des SC Itzehoe fällt wegen eines Unfalls für ca. 6 Wochen
aus. Wir suchen daher fieberhaft nach kurzfristigen Vertretungslösungen, um dem
derzeitigen Ansturm in den Kindergruppen gerecht werden zu können. Konkret geht es um
folgende Vakanzen, die wir so schnell wie möglich besetzen möchten:
Mo 15:00 – 16:00 Wolfgang-Borchert-Regionalschule – Sporthalle:
Eltern-Kind-Turnen / 18 Mon. – 3 Jahre
Mo 16:00 – 17:00 Wolfgang-Borchert-Regionalschule – Sporthalle:
KiSS 1 / 4 – 6 Jahre
Mo 17:00 – 18:30 Wolfgang-Borchert-Regionalschule – Sporthalle:
KiSS 2 / 6 – 8 Jahre
Mi 16:15 – 17:45 Wolfgang-Borchert-Regionalschule – Sporthalle:
Ballspielgruppe / 8 – 13 Jahre
Do 15:00 – 16:00 Gutenberghalle:
KiSS 1 / 4-6 Jahre
Do 16:00 – 17:00 Gutenberghalle:
KiSS 2 / 6 – 8 Jahre
Wir suchen Verstärkung möglichst mit Lizenz im Kinderbereich und verschiedene
Beschäftigungsformen sind denkbar ( Minijob, zeitl. befristete Teilzeitstelle etc. ); ggf. auch
über die Ausfallzeit hinaus.
Mögliche Interessenten/-innen können sich gerne direkt bei mir melden.
Sport-Club Itzehoe, Jan Schamerowski, Geschäftsführer, Beethovenstr. 2-4, 25524 Itzehoe, Tel: 04821-7796130
www.sport-club-itzehoe.de
Kreisjugendring: Fördermöglichkeiten für Organisationen
Wo kann ich Förderung für meine Organisation beantragen? Was will der Fördergeber von mir wissen? Diese und weitere Fragen beantwortet eine Informationsveranstaltung des Kreisjugendringes Steinburg. Nähere Informationen zur kostenlosen Veranstaltung finden Sie hier!
Stellenausschreibung
Der Eisenbahner Turn- und Sportverein Fortuna Glückstadt sucht noch Mitarbeitende.
- Sport- und Fitnesskaufmann/-frau (m/w/d)
- Übungsleiter/in für Breitensport (m/w/d)
Die gesamte Stellenausschreibung können Sie hier einsehen.
Härtefall-Hilfen für den Sport
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfe bei wirtschaftlicher Notlage von Sportvereinen und Sportverbänden Schleswig-Holsteins aufgrund der steigenden Energiepreise (Härtefallfonds Energie Sport)“ veröffentlicht. Diese tritt am 01.01.2023 in Kraft. Für die Förderung stehen 9 Mio. € zur Verfügung, die im Windhundverfahren vergeben werden.
- Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die aufgrund der Energiepreiserhöhung in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.
- Voraussetzung für die Gewährung von Härtefallhilfen ist eine durch die Energiepreiserhöhung entstandene wirtschaftliche Notlage (Liquiditätsengpass) im Zeitraum 1.Oktober 2022 bis 30. April 2023 (Heizperiode 2022/2023).Die Härtefallhilfe kann für diesen Zeitraum gewährt
- Für die Berechnung der Härtefallhilfe sind 80% der nachgewiesenen Energie-Verbrauchsmenge für die Sportstätte in der Heizperiode 2019 (7 Monate des Jahresverbrauchs 2019) zu Grunde zu legen. Für diese Verbrauchsmengesind die jeweiligen Energiekosten (Strom, Gas, Öl, Holz) in der Heizperiode
2019 sowie der Heizperiode 2022/2023 zu berechnen. Das Maximum der möglichen Landesförderung ergibt sich aus der Differenz der für die beiden
Heizperioden gebildeten Gesamtenergiekosten. Der Nachweis der Energieverbrauchsmenge (Strom, Gas, Öl, Holz) und Energiekosten ist vorzulegen.
Sollte im Ausnahmefall dieser Nachweis aufgrund einer pauschalierten Zahlung (etwa bei Vermietung/Verpachtung durch den Träger ohne Ausweisung von Energiekosten) nicht möglich sein, sind die dafür aufgewendeten Kosten der Heizperiode 2021/2022 (Oktober 2021 – April 2022) und der Heizperiode 2022/2023 zu belegen. 80% der Differenz beider Kosten ist die maximale Landesförderung.
- Anträge können in dem Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Juli 2023 durch den Verein oder Verband schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde (Innenministerium) eingereicht werden. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Die Härtefallhilfe wird maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt. Im Antrag ist die wirtschaftliche Notlage zu erläutern. Die antragstellenden Einrichtungen müssen versichern, dass sie ihre Tätigkeit nur mit Energiekostenhilfe des Landes ohne Einschränkungen aufrechterhalten können. Für den Zeitraum vom Oktober 2022 bis 30. April 2023 ist die Höhe der tatsächlichen Einnahmen und der laufenden Kosten abzüglich darzulegender aktiver Kostensenkungsmaßnahmen und daraus resultierend das Ausmaß der wirtschaftlichen Notlage (Liquiditätsengpass)
darzustellen. - Vorhandene zweckgebundene Rücklagen werden nicht in die Berechnung des Liquiditätsengpasses einbezogen.
Die Richtlinie und den Antragsvordruck nebst Anlagen finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/haertefall-sport
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie und den Antragsunterlagen (siehe Link oben).
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Innenministerium E-Mail: IV34Postfach@im.landsh.de