Neuigkeiten und wichtige Infos

Geschäftsstelle

GeschäftsstelleDie KSV-Geschäftsstelle finden Sie in der Krämerstraße 5 in Itzehoe.

Öffnungszeiten: Dienstag  und Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr.

Die Geschäftsstelle bleibt am Donnerstag, den 05. Dezember geschlossen.

Ausserdem sind wir erreichbar per Mail ksv.steinburg@online.de und per Telefon unter 04821 79056.

Da unsere Geschäftsstelle in der Innenstadt von Itzehoe liegt, sind unsere Schaufenster stets im Blick der Passanten.

Daher möchten wir unseren Vereinen im Kreis, die Möglichkeit geben, sich in einem unserer Schaufenster vorzustellen und zu präsentiern. Zum Beispiel mit Bildern und typischen Utensilien der Sportart.

Die Sportversicherung, ihre Neuerungen und Antworten auf die häufigsten Versicherungsfragen im Verein

Wie sind wir eigentlich versichert? Was weiß nicht mal der Informierte und worauf sollte man achten?

Desweiteren möchten wir  zu einem Seminar zu den aktuelle Fragen der Sportversicherung einladen:

Die Seminar findet am 20.11.2024 um 19.00 Uhr in der Geschäftsstelle des KSV in Itzehoe (Krämerstraße 5, 25524 Itzehoe). Geplant ist ein rund 90-minütiges Kompaktseminar mit Pause und Raum für Fragen. Wir freuen uns über rege Teilnahme seitens der Vereine und Sportler und bitten um vorherige Anmeldung unter ksv.steinburg@online.de.

„Ich habe als Verein zwei Möglichkeiten, mich mit meiner Absicherung zu befassen: Proaktiv die eigene Risikosituation beleuchten und „Klar Schiff“ machen, oder zwangsläufig im Schadenfall mit dem Thema konfrontiert sein.“ Das ist das Credo von Henning Jahn, Büroleiter der Sportversicherung beim Landessportverband.

Das Angebot der Sportversicherung ist es daher, Transparenz zu schaffen und Fragen zu beantworten.

Mit der Mitgliedschaft im LSV SH ist ein Mitgliedsverein bereits umfassend versichert. Aber kennt jeder Verein die Absicherung? Wissen Sie und wisst Ihr, dass mit der Mitgliedschaft des Vereins im LSV bereits acht Versicherungen bestehen?

Hier gibt es die Chance, sich nicht erst im Schadenfall mit dem Thema auseinander zu setzen.

Der Versicherungsschutz ist für Vereine und Mitglieder von großer Bedeutung. Der Sportversicherungsvertrag des Landessportverbands wird fortlaufend an aktuelle Entwicklungen und Bedürfnisse in der Vereinspraxis angepasst und wurde zuletzt umfangreich erweitert. Ebenso gibt es sportspezifische Ergänzungen, die eben diesen geänderten Anforderungen und Vorgaben entspringen, beispielsweise der EU-Datenschutzverordnung oder des geänderten Reiserechts.

Was muss ich tun, wenn ein Sportler im Vereinsalltag einen Unfall erleidet? Sind unsere Übungsleiter versichert und in welchem Umfang?

Wir planen eine größere Veranstaltung- was ist zu bedenken? Wie sieht es mit meinem persönlichen Haftungsrisiko als Vorstand aus?

Jemand möchte bei uns ein Probetraining absolvieren- was können wir ihm sagen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz bei Wettkämpfen und auf Wegen aus?

Wir bieten diesem Jahr gemeinsam mit dem Versicherungsbüro beim Landessportverband ein Seminar an, das Thema „Versicherungsschutz“ in Ihrem und Eurem Verein zu beleuchten und die Kenntnisse zu aktualisieren.

Der Kern soll hierbei auf den spezifischen Fragestellungen liegen, die Sie, Euch und uns im Alltag beschäftigen.

Referent ist der Büroleiter des Versicherungsbüros beim Landessportverband, Henning Jahn. Dieser ist neben seiner versicherungsfachlichen Ausbildung auch ausgebildeter Social Media Manager, TÜV-zertifizierter Fachberater für Cyberrisiken und selbst Trainer und Schiedsrichter im Handball.

Er informiert über die Inhalte der Sportversicherung, ratsame Ergänzungen und beantwortet Ihre und Eure Fragen.

Erste-Hilfe-Kurse 2024

Auch im diesem Jahr bieten wir wieder Erste-Hilfe Kurse an.

– 1. Termin: 12.10.2024 (fällt leider aus)

– 2. Termin 16.11.2024

Näheres auf unserer Seite Sportjugend

Verfolgt nach §175 StGB?

Wenn Sie nach 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen gemäß §§ 175, 175a StGB oder § 151 StGB-DDR
verfolgt worden sind, können Sie beim Justizministerium einen Entschädigungsantrag stellen.

Die Frist für die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs
nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai
1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten
Personen (StrRehaHomG) wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert.

Entschädigung_§151_Infoflyer

Entschädigung_§175_Infoflyer

Infoblatt_§ 175 StGB, § 151 StGB-DDR

Pressemitteilung vom 22.07.2022

Teilhabe VEREINfacht: Holt euch eure Förderung im Breiten- und Rehasport

Anfang Oktober 2023 startet die Bewerbungsphase im DBS-Förderprojekt „Teilhabe VEREINfacht“. Vereine, die neue Breitensportangebote für Menschen mit Behinderung oder Kinder-Rehasportkurse starten wollen, können bis zum 10.12.2023 Förderung beim Deutschen Behindertensportverband beantragen. „Teilhabe VEREINfacht“ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert und soll Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung den Zugang zum Sport erleichtern.

Insgesamt 400 neue Bewegungsangebote im Breitensport und Kinder-Rehasport wird der DBS gemeinsam mit seinen 17 Landes- und zwei Fachverbänden im Rahmen des Projektes unterstützen. Vereine, die am Projekt teilnehmen, profitieren von einer finanziellen Hilfe in Höhe von maximal 750 Euro sowie kostenlosen Fortbildungsmöglichkeiten. Zudem hilft der DBS bei der Planung und Umsetzung des Sportangebotes und liefert Ideen für den Netzwerkaufbau und die Mitgliedergewinnung.

Mitmachen lohnt sich! Für euren Verein, für eure Region und für alle Menschen mit (drohender) Behinderung, die gerne im Sportverein aktiv werden wollen. Also meldet euch schnell an!

Weitere Infos und den Link zur Anmeldung findet ihr unter
www.dbs-npc.de/projekt-teilhabe-vereinfacht.html

Parksportabzeichen

Informationen zur Initiative des LSV und des DOSB über „Sport im Freien“

finden sie auf unserer Seite Sportabzeichen

Gegen Gewalt, Intoleranz & Fremdenfeindlichkeit

Mach mit und setze ein Zeichen!

Für das Landesprogramm „Sport gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit“ (SgGIF) des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LSV) stehen finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt Schleswig-Holstein zur Verfügung. Es können Sportvereine und Sportverbände gefördert werden, die sich in besonderem Maße gegen Gewalt, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit engagieren und auch mit Institutionen über den organisierten Sport hinaus im Programm zusammenarbeiten. Das Programm SgGIF richtet sich vornehmlich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ziel ist es, dass sich die teilnehmenden Sportvereine und Sportverbände den Themen wie gewaltpräventive Interaktion und Kommunikation, Toleranz, Antidiskriminierung, „Fair Play“ und Zivilcourage annehmen und im Vereins-/Verbandsleben verankern. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Vergrößerung der gesellschaftlichen Vielfalt im Sport und wirken Ausgrenzung aktiv entgegen.

Nähere Informationen unter:
Landessportverband
Schleswig-Holstein e.V.
E-Mail: sggif@lsv-sh.de
Tel.: +49 431 6486-137
www.lsv-sh.de/sportwelten-projekte/sport-soziales/sport-gegen-gewalt